Bundesgericht, 17. Juni 2022
Unser Feuerring ist als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt.
Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 17. Juni 2022 bestätigt, dass der von Andreas Reichlin geschaffene Feuerring als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt ist. Entscheidend für das Bundesgericht war dabei für den Urheberrechtschutz unter anderem, dass der Feuerring zunächst nicht als Grill, sondern als künstlerisches Objekt erkannt wird, das im Vergleich zu vorbekannten Formen als etwas Neues und Einzigartiges wahrgenommen wird. Wir freuen uns sehr, dass die schon immer bestehende Authentizität des Feuerrings als der erste seiner Art nun auch durch das höchste Schweizer Gericht mit dem Ritterschlag des Urheberrechts gewürdigt wurde und damit zugleich bestätigt, dass es nur ein Original gibt.
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